Neue Regelung ab Januar 2021:
Das Mindestalter ist neu 17 Jahre.
Zusätzlich gilt für unter 20-jährige von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Neue Regelung ab Januar 2021:
Das Mindestalter ist neu 17 Jahre.
Zusätzlich gilt für unter 20-jährige von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten.
Der Nothelferkurs musst du als Erstes auf dem Weg zum Führerschein absolvieren.
Es sei denn, du besitzt bereits ein Nothelferausweis der nicht älter als 6 Jahre ist.
Ich empfehle dir den Nothelferkurs bei einem Samariterverein zu besuchen.
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises kannst du das Gesuchsformular online ausfüllen. Ein Gesuchsformular in Papierform kann auch beim Strassenverkehrsamt bezogen werden.
Downloade gleich im untenstehenden Link das Lernfahrgesuch.
Bei der erstmaligen Einreichung eines Gesuches um einen Lernfahrausweis, musst du persönlich am Schalter vom Strassenverkehrsamt, bei der Gemeinde oder bei einem Polizeiposten vorsprechen. Da gibst du alle erforderlichen Unterlagen inkl. Sehtest, Nothelferausweis und aufgeklebtem farbigem Passfoto (Format 35 x 45 mm) ab. Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis nicht vergessen.
Nach Eingang des Gesuches mit allen Unterlagen schickt dir das Strassenverkehrsamt eine persönliche Referenznummer, mit der du dich online für die Theorieprüfung anmelden kannst. Die Prüfung kann auf deutsch, italienisch, französisch und englisch abgelegt werden.
Du kannst via Smartphone mit verschiedenen Apps (z.B. iTheorie) oder Online auf dem PC/Tablet lernen.
Bei der Theorieprüfung musst du 50 Fragen beantworten (max. Prüfungszeit 45 Minuten). Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Lösungen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn du 135 Punkte von 150 erreicht hast.
Die bestandene Prüfung ist 2 Jahre gültig.
Nach bestandener Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis einige Tage später per Post zugestellt.
Jetzt bist du bereit für deine Fahrstunden und ich freue mich auf deinen Anruf. Bei der Fahrausbildung ist die richtige Basis entscheidend. Damit sich keine falschen Gewohnheiten einschleichen, solltest du die ersten Fahrstunden unter geschulter Begleitung eines Fahrlehrers absolvieren.
Der Verkehrskundeunterricht (VKU) musst du während der Fahrausbildung absolvieren damit du zur praktischen Prüfung zugelassen bist. Dieser dauert 8 Lektionen an 4 Abenden und hilft dir, dich verantwortungsbewusst und defensiv im Strassenverkehr zu bewegen. Die Kursbestätigung ist 2 Jahre gültig.
Ich empfehle dir den VKU am Anfang der Fahrausbildung zu absolvieren. So kannst du von Anfang an von weiterem Wissen profitieren. Dein Lerneffekt wird umso grösser sein.
Die praktische Prüfung dauert 40 Minuten. Der Experte prüft, ob du dich im Verkehr, inkl. Autobahnen / Autostrassen sowie beim Manövrieren sicher und korrekt verhalten kannst.
Ist die Fahrprüfung erfolgreich bestanden, erhältst du den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe.
Nach bestandener Führerprüfung musst du innerhalb von 12 Monaten den 1 tägigen WAB-Kurs bei einem anerkannten Kursanbieter absolvieren.
Falls du den WAB-Kurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchst, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig.
Ist die Probezeit abgelaufen und der Weiterausbildungstag wurde nicht absolviert, so besteht keine Fahrberechtigung mehr!
Ist die 2-Phasen Ausbildung abgeschlossen, wird dir automatisch einen Monat vor Ablaufdatum deines Führerscheins auf Probe der unbefristete Führerausweis per Post zugestellt.